Änderungen der Corona-Regularien für den Sportbetrieb
- In der Turnhalle und im Bürgerhaus dürfen nur Personen anwesend sein, die geimpft, genesen oder getestet nach § 3 sind (3G-Regel).
- Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keine Negativnachweise.
- Eingeschulte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich nicht impfen lassen können, können den Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, durch das Testheft, einen Schnelltest oder einen PCR-Test ersetzen.
Detailliertere Infos sind zu erfahren auf der Internetseite des LSBH Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/