Änderungen der Corona-Regularien für den Sportbetrieb

„Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. In der neuen „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedränge Situationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 29. April 2022.
Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen auf seiner Internetseite informieren. Detailliertere Infos sind zu erfahren auf der Internetseite des LSBH Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/